Schulden

Schulden
I. Allgemeines:Begriff des Bilanz- und Steuerrechts. In der bilanzrechtlichen Terminologie umfassen Sch.  Verbindlichkeiten und  Rückstellungen. Zur wirtschaftlichen Bedeutung vgl.  Fremdkapital.
II. Erbschaftsteuer:Sch. des Erblassers werden vom Betriebsvermögen abgezogen, wenn sie betrieblich veranlasst sind; private Sch. werden als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt (§ 10 V Nr. 1 ErbStG). Für Anlass und Bewertung der betrieblichen Sch. gelten die Regeln für die  Steuerbilanz, bei Privatschulden gilt: (1) Kapitalschulden sind zum Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen (§ 12 BewG); (2) Rentenschulden sind mit dem Kapitalwert zu berücksichtigen (§§ 13 ff. BewG;  Rentenbesteuerung); (3) Sachleistungsverpflichtungen sind mit dem gemeinen Wert des geschuldeten Wirtschaftsgutes zu berücksichtigen.
III. Steuerbilanz:1. Bilanzierung: Sch., die am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach entstanden sind, müssen passiviert werden (Passivierungsgebot). Ein Passivierungsverbot besteht für Sch. aus schwebenden Geschäften, soweit keine Anzahlungen erbracht sind oder Erfüllungsrückstände bestehen.
- 2. Bewertung: Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit den  Anschaffungskosten (Rückzahlungsbetrag) oder dem höheren  Teilwert zu passivieren. Rentenverbindlichkeiten sind mit dem Barwert anzusetzen. Rückstellungen sind mit dem Betrag zu bewerten, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Lexikon der Economics. 2013.

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Synonyme:

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  • Schulden — ist der umgangssprachliche und auch zivil und handelsrechtlich oft verwendete Begriff für Verbindlichkeiten, also Rückzahlungsverpflichtungen von natürlichen oder juristischen Personen gegenüber Dritten, die bereits eine Gegenleistung erbracht… …   Deutsch Wikipedia

  • Schulden — [Basiswortschatz (Rating 1 1500)] Auch: • Schuld Bsp.: • Ich konnte meine Schulden nicht bezahlen …   Deutsch Wörterbuch

  • Schulden — Schulden, was sich im passiven Vermögensetat Jemands befindet, s. Schuld …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schulden — ↑Passiva …   Das große Fremdwörterbuch

  • schulden — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Bsp.: • Ich schulde Ihnen 40 Pfund …   Deutsch Wörterbuch

  • schulden — V. (Grundstufe) jmdm. eine bestimmte Summe zurückgeben müssen Beispiel: Mein Bruder schuldet mir viel Geld …   Extremes Deutsch

  • schulden — verdanken * * * schul|den [ ʃʊldn̩], schuldete, geschuldet <tr.; hat: (zur Begleichung von Schulden oder als Entgelt o. Ä.) zu zahlen haben: ich schulde ihm hundert Euro; was schulde ich Ihnen [für die Reparatur]? Syn.: im Rückstand sein,… …   Universal-Lexikon

  • Schulden — Rückstände; Rückstand; Außenstände; ausstehende Forderungen; Verbindlichkeiten; Anleihe; Darlehen; Dispo (umgangssprachlich); Pump (umgangssprachlich); …   Universal-Lexikon

  • Schulden — Schụl·den die; Pl; das Geld, das man jemandem noch zahlen muss <Schulden (bei jemandem, der Bank, auf der Bank) haben, machen; sich (Akk) in Schulden stürzen; jemandes Schulden stunden, erlassen; Schulden einklagen, eintreiben; seine Schulden …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • schulden — a) Rückstände/Schulden haben, schuldig/verschuldet sein, zahlen müssen, zu zahlen haben; (ugs.): in der Kreide sein/stehen; (veraltet): restieren. b) schuldig sein, verdanken, verpflichtet sein, zu danken haben. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • schulden — Schuld: Als altgerm. Substantivbildung zu dem unter ↑ sollen behandelten Verb bezeichnet mhd. schulde, schult, ahd. sculd‹a›, niederl. schuld, aengl. scyld, schwed. skuld zunächst die rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung (Abgabe, Dienst,… …   Das Herkunftswörterbuch

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